Informationen zu Kur
Was Sie über grundsätzliche Regelungen für Kuren und Rezepte wissen
sollten:
Bedingungen zur Durchführung ambulanter Kuren:
- Die gesetzliche Wartefrist ist von vier auf drei Jahre
verkürzt worden. Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch schon
früher beantragt werden.
- Die Aufenthaltsdauer von 3 Wochen entfällt, somit besteht
z.B. die Möglichkeit einer 2- oder 4-wöchigen Kur.
- Die Krankenkassen können einen Zuschuss pro Übernachtung
bis zu 13,00 € zahlen (je nach Satzung der Krankenkasse).
- Bitte beachten Sie dazu auch die Infos "So beantragen
Sie eine Kur".
Die Zuzahlungsregelungen für Heilmittel haben sich seit dem 1.
Januar 2004 geändert:
- Zuzahlung pro Behandlung von 10 % (statt bisher 15 %)
- Einmalige Zuzahlung von 10 € je Verordnungsblatt,
unabhängig von der Anzahl der verschiedenen Behandlungen. Bei einer
ambulanten Vorsorgeleistung sind die 10 € nur für das
Original-Verordnungsblatt zu zahlen.
Selbstverständlich können Sie auch ein Rezept von Ihrem Haus- oder Facharzt
mitbringen. Alle unsere örtlichen Kurbetriebe nehmen diese Rezepte an und
rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Seit 01.07.2001 sind im Heilmittelkatalog Wärmetherapie WT-Peloidvollbäder
und WT-Peloidpackungen (= Moorvollbäder und Moorpackungen) als „ergänzende
Heilmittel“ aufgelistet und können in Verbindung mit einem „vorrangigen
Heilmittel“ wie z.B. Klassische Massage-Therapie (KMT) verordnet werden:
Bitte beachten:
- Das Rezept darf nicht älter sein als 8 Tage (Samstag und
Sonntag mitgerechnet).
- Auf dem Rezept muss WT-Peloidbad (für das Moorvollbad)
oder WT-Peloidpackung (für die Moorpackung) stehen.
- Immer in Verbindung mit WT muss auf demselben Rezept auch
die Massage mit dem Kürzel KMT bzw. Krankengymnastik mit KG stehen.
- Neu ab dem 01.07.2004: Es muss vom Arzt ein
Indikationsschlüssel eingetragen werden, durch den auch die Abgabemenge
der physikalischen Therapie festgelegt ist z.B. WS 1e bzw. WS 2f.
Bitte weisen Sie auch Ihren bertreuenden Arzt, der die medizinische
Notwendigkeit festgestellt hat, auf diese Informationen hin.
Wegen der intensiven Wirkung der BergkiefernHochmoor-Bäder ist es
empfehlenswert, vor der Inanspruchnahme der Bäder, einen Arzt am Kurort
aufsuchen.
So beantragen Sie Ihre Kur
Bevor Sie Ihre Kur in unserem Moorheilbad Bad Bayersoien antreten können,
ist einiges an Formalitäten zu beachten.
So beantragen Sie Ihre Kur:
- Stellen Sie rechtzeitig vor Ihrem
geplanten Kuraufenthalt den Kurantrag (neuer Name:
„Anregung einer Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten“). Eine Kur
sollte möglichst ein halbes Jahr vor dem geplanten Kurbeginn beantragt
werden.
- Gehen Sie zu Ihrem Haus- oder Facharzt.
Dieser stellt fest, ob Sie eine medizinische Kurmaßnahme
benötigen und beantragt diese mit dem Formular 60 bei Ihrer Krankenkasse.
- Informieren Sie Ihren Arzt, wenn Sie in
den letzten 12 Monaten Massagen, Wassergymnastik,
Krankengymnastik, Funktionstraining oder andere physikalische
Therapien auf Krankenkassenrezept oder auf eigene Rechnung
durchgeführt haben.
- Um Ihren Anspruch auf eine Kur durchzusetzen, müssen Sie
die Möglichkeiten vor Ort wie Massagen, Packungen,
Krankengymnastik etc. ausgenutzt haben; ohne solche
vorausgegangenen Maßnahmen kann die Krankenkasse Ihre Kur ablehnen.
Was tun, wenn die Kur abgelehnt wird?
- Legen Sie Widerspruch ein!
Sie können dem ablehnenden Bescheid der Kasse innerhalb der genannten
Frist schriftlich widersprechen. Bestehen Sie auf einer schriftlichen
Begründung sowie auf das Gutachten des medizinischen Dienstes der
Krankenkassen.
- Bei erneuter Ablehnung besteht die Möglichkeit über einen
sozialen Dienst (z.B. VDK, Familienhilfe, ...) oder durch einen Anwalt
einen erneuten Widerspruch einzulegen, was die Erfolgsquote erheblich
steigert.
Die selbstfinanzierte Kur ist eine sinnvolle Alternative:
Wenn Ihre Kur abgelehnt worden ist, besteht die Möglichkeit, ein Rezept Ihres
Haus- oder Facharztes bei einem der Bad Kohlgruber Kurbetriebe einzureichen!
Das Rezept wird direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.