Informationen zu Kur

Was Sie über grundsätzliche Regelungen für Kuren und Rezepte wissen sollten:

Bedingungen zur Durchführung ambulanter Kuren:

 

Die Zuzahlungsregelungen für Heilmittel haben sich seit dem 1. Januar 2004 geändert:

Selbstverständlich können Sie auch ein Rezept von Ihrem Haus- oder Facharzt mitbringen. Alle unsere örtlichen Kurbetriebe nehmen diese Rezepte an und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Seit 01.07.2001 sind im Heilmittelkatalog Wärmetherapie WT-Peloidvollbäder und WT-Peloidpackungen (= Moorvollbäder und Moorpackungen) als „ergänzende Heilmittel“ aufgelistet und können in Verbindung mit einem „vorrangigen Heilmittel“ wie z.B. Klassische Massage-Therapie (KMT) verordnet werden:

Bitte beachten:

Bitte weisen Sie auch Ihren bertreuenden Arzt, der die medizinische Notwendigkeit festgestellt hat, auf diese Informationen hin.


Wegen der intensiven Wirkung der BergkiefernHochmoor-Bäder ist es empfehlenswert, vor der Inanspruchnahme der Bäder, einen Arzt am Kurort aufsuchen.

So beantragen Sie Ihre Kur

Bevor Sie Ihre Kur in unserem Moorheilbad Bad Bayersoien antreten können, ist einiges an Formalitäten zu beachten.

So beantragen Sie Ihre Kur:


Was tun, wenn die Kur abgelehnt wird?

Die selbstfinanzierte Kur ist eine sinnvolle Alternative:
Wenn Ihre Kur abgelehnt worden ist, besteht die Möglichkeit, ein Rezept Ihres Haus- oder Facharztes bei einem der Bad Kohlgruber Kurbetriebe einzureichen! Das Rezept wird direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.